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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die für Ihre Aufträge geltenden Bedingungen.

Hinweis: Diese AGB sind branchenspezifisch vorformuliert (SHK / Photovoltaik). Vor Verwendung im Geschäftsverkehr bitte einmal durch einen Anwalt oder die Handwerkskammer prüfen lassen — insbesondere Zahlungspläne und Fristen.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen der Firma JR-SMART, Inhaber Jürgen Reisig, Sudetenstraße 2, 59929 Brilon (nachfolgend „Auftragnehmer") mit ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber"), insbesondere in den Bereichen Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, Wärmepumpen sowie Photovoltaikanlagen und Stromspeicher. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

§ 2 Angebote und Preisbindung

Unsere Angebote sind sorgfältig kalkuliert. An die im Angebot genannten Preise halten wir uns ab Angebotsdatum längstens 4 Monate gebunden. Nach Ablauf dieser Frist behalten wir uns eine Neukalkulation vor, insbesondere bei zwischenzeitlichen Änderungen der Material-, Geräte- oder Energiepreise. Offensichtliche Irrtümer, Druck- und Rechenfehler im Angebot verpflichten uns nicht.

§ 3 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Unterzeichnung des Angebots oder mit Beginn der Ausführung zustande. Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Textform (E-Mail genügt).

§ 4 Preise

Alle Preise gegenüber Verbrauchern verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen einschließlich Speicher auf oder an Wohngebäuden gilt ggf. der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG. Zusätzliche Leistungen, die im Angebot nicht enthalten sind (z. B. unvorhersehbare Erdarbeiten, Elektro-Unterverteilungserneuerung, Gerüststellung), werden nach Aufwand oder gesondertem Nachtragsangebot berechnet.

§ 5 Zahlungsbedingungen

Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende feste Zahlungsziele:

  • 30 % der Auftragssumme als Abschlag bei Auftragserteilung / Materialbestellung
  • 40 % bei Montagebeginn bzw. Lieferung der Hauptkomponenten
  • 30 % nach Fertigstellung und Abnahme

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB); die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 6 Ausführungsfristen

Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen durch Umstände außerhalb unseres Einflussbereichs — insbesondere Lieferengpässe der Hersteller, Bearbeitungszeiten des Netzbetreibers (Netzanmeldung, Zählertausch, Inbetriebnahmefreigabe), behördliche Genehmigungen oder höhere Gewalt — verlängern die Ausführungsfrist angemessen. Hieraus entstehen dem Auftraggeber keine Schadensersatzansprüche.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Arbeitsbereiche frei zugänglich sind und Strom- sowie Wasseranschluss auf der Baustelle unentgeltlich zur Verfügung stehen. Er informiert uns vor Arbeitsbeginn über bekannte verdeckte Leitungen, Asbestverdacht oder statische Besonderheiten. Verzögerungen aufgrund unterlassener Mitwirkung gehen nicht zu unseren Lasten; entstehender Mehraufwand wird nach Aufwand berechnet.

§ 8 Fördermittel

Wir unterstützen den Auftraggeber auf Wunsch bei der Beantragung öffentlicher Fördermittel (z. B. KfW-Heizungsförderung). Unsere Angaben zu Förderhöhen sind unverbindliche Einschätzungen nach aktuellem Programmstand. Ein Anspruch auf Bewilligung besteht nicht; die Entscheidung liegt allein beim Fördermittelgeber. Die Wirksamkeit des Vertrags ist von einer Förderzusage unabhängig, sofern nicht ausdrücklich ein Fördervorbehalt vereinbart wurde.

§ 9 Abnahme

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung nach Fertigstellung abzunehmen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Anlage in Benutzung nimmt oder nicht innerhalb von 12 Werktagen nach Fertigstellungsanzeige wesentliche Mängel schriftlich rügt.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Geräte und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, soweit sie nicht wesentlicher Bestandteil des Gebäudes geworden sind.

§ 11 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Für Arbeiten an Bauwerken beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre, im Übrigen 2 Jahre ab Abnahme. Herstellergarantien (z. B. auf PV-Module, Wechselrichter, Speicher oder Wärmepumpen) bestehen zusätzlich und richten sich nach den jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers. Verschleißteile sowie Schäden durch unsachgemäße Bedienung, fehlende Wartung oder Eingriffe Dritter sind von der Gewährleistung ausgenommen.

§ 12 Haftung

Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Erträge einer Photovoltaikanlage hängen von Standort, Wetter und Nutzerverhalten ab; Ertragsprognosen sind unverbindlich.

§ 13 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular stellen wir mit dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung zur Verfügung. Das Widerrufsrecht erlischt bei Werkleistungen vorzeitig, wenn wir die Leistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht haben und der Verbraucher seine Kenntnis vom Erlöschen bestätigt hat.

§ 14 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Kaufmann, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Stand: Juli 2026 · JR-SMART, Inh. Jürgen Reisig, Sudetenstraße 2, 59929 Brilon

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